Professionelle Webseitenbetreuung - Unsere Pakete


Mit einem Rahmenvertrag für die professionelle Webseitenbetreuung kümmern wir uns generell um Ihre Außendarstellung, damit Sie sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren können.
An erster Stelle steht hier die Beratung, die in diesen Leistungen immer inbegriffen ist.

Die Vertragsparteien

smartline werbeagentur
Frank Kirsch
Neutorstrasse 5
64720 Michelstadt

im folgenden Agentur genannt und

im folgenden Kunde genannt schließen folgenden Marketing-Rahmenvertrag.

1. Gegenstand des Vertrages
(1) Gegenstand dieses Vertrages ist Marketingpflege und gegebenfalls das Hosting der in § 2 Abs. 1 spezifizierten Internetpräsenz nach den Vorgaben des Kunden. Der Kunde kann das Hosting von smartline nutzen, ist aber dazu nicht verpflichtet. Eine Gutschrift für die Nutzung eines Fremdhosters kann nicht gewährt werden.
(2) Unter Pflege versteht der Anbieter die Fehlerbeseitigung und Funktionserhaltung sowie die regelmäßige Neuerung der vertragsgegenständlichen Website durch Aktualisierung und/oder Ergänzung der Daten und/oder Funktionalitäten.
(3) Nicht enthalten sind Erstellun von neuen Web- und Printmedien, wie z.B. Flyer, Prospekte, Visitenkarten, neue Webseiten oder externe Kosten (Druckkosten)

Die Marketing-Rahmenverträge gibt es mit oder ohne Hosting (Fremdhosting). Die Leistungen im Detail finden Sie hier.
Folgende Marketing-Rahmenverträge stehen zur Verfügung:

2. Pflichten der Agentur
Die Pflichten der Agentur richten sich nach den gewählten Optionen aus §1 dieses Vertrages. Wenn nur das Hosting bzw. die technische Wartung der Webseite ausgefüllt wurde, entfällt die Inhaltspflege der Webseite.

(1) Die Agentur ist verpflichtet, folgende Internetpräsenzen des Kunden laufend zu aktualisieren bzw. zu pflegen (§ 2 Abs. 2 dieses Vertrages):

(2) Die Agentur ist verpflichtet, die Gebrauchstauglichkeit der Webseiten in angemessenen zeitlichen Abständen zu überwachen und etwaige Funktionsmängel zu beheben. Als Funktionsmängel gelten insbesondere gestörte Funktionalitäten.

(3) Die Agentur verpflichtet sich, die geänderten Webseiten jeweils unmittelbar nach deren Aktualisierung bei dem Provider des Kunden abzuspeichern.

(4) Texte, Grafiken und andere Dateien werden nach deren Aktualisierung in dem Format abgespeichert, in dem vergleichbare Daten der bestehenden Webseiten abgespeichert sind, es sei denn der Kunde gibt eine abweichende Formatierung ausdrücklich vor.

(5) Der Anbieter ist verpflichtet, mit den Einwahldaten gemäß § 2 Abs. 4 dieses Vertrages sorgfältig umzugehen und eine missbräuchliche Benutzung der Einwahldaten durch Dritte zu verhindern.

3. Mitwirkungspflichte des Kunden
(1) Der Kunde stellt der Agentur -sofern es sich um Fremdhosting handelt- alle Zugangsdaten zur Verfügung, der er für die Aktualisierung und Pflege der Webseite benötigt.
(2) Der Kunde stellt der Agentur alle neu in die Internetpräsenz einzubindenden Inhalte zur Verfügung. Für die Herstellung der Inhalte ist allein der Kunde verantwortlich. Zu einer Prüfung, ob sich die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte für die mit der Internetpräsenz verfolgten Zwecke eignen, ist der Anbieter nicht verpflichtet. Dies schließt eine intensive Beratung nicht aus.

4. Zahlungsmodalitäten/Vergütung
(1) Die Vergütung umfasst die Leistunen der Agentur gemäß Punkt 1 (Gegenstand des Vertrages) und soll

SEPA-Mandat für smartline werbeagentur
Ich ermächtige (Wir ermächtigen) den Zahlungsempfänger Frank Kirsch - smartline werbeagentur, Zahlungen von meinem (unserem) Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein (weisen wir unser) Kreditinstitut an, die von Frank Kirsch - smartline werbeagentur auf mein (unsere) Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann (Wir können) innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum,die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem (unserem) Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

4. Laufzeit und Kündigung
(1) Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate und verlängert sich stillschweigend. Er kann von beiden Parteien durch Erklärung in Textform (§ 126 b BGB) nach der Mindestlaufzeit mit einer Frist von 4 Wochen gekündigt werden.
(2) Das Kündigungsrecht aus wichtigem Grund (§ 314 Abs. 1 BGB) bleibt den Parteien unbenommen.
(3) Ein wichtiger Grund zur Kündigung dieses Vertrages liegt der Agentur insbesondere vor, wenn der Kunde seine Verpflichtungen gemäß § 3 dieses Vertrages nachhaltig verletzt oder der
Kunde trotz Fristsetzung fällige Rechnungen nicht ausgleicht.

5. Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 Abs. 3 DSGVO
Die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung haben wir gesondert geregelt. Sie können diese Vereinbarung separat ausfüllen oder sich direkt mit diesem Wartungsvertrag zusenden lassen. Einzelheiten zu unserer Auftragsverarbeitung entnehmen sie HIER!

5. Schlußbestimmungen
(1) Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.
(2) Sofern der Kunde Vollkaufmann ist, wird für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, die Stadt Michelstadt als Gerichtsstand vereinbart.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt.